13 | 04 | 2021

CO2-Bepreisung jetzt auch für Heiz- und Kraftstoffe

Die Klimakrise ist teuer und wird noch teurer werden. Bisher werden die Kosten für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung - wie z.B. Deicherhöhungen, Ausgleichszahlungen für Landwirte während Dürreperioden usw. - von den Bürgerinnen und Bürgern getragen, da diese über Steuern finanziert werden. Dies soll sich mit der CO2-Bepreisung im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) ändern. Das nEHS für Heiz- und Kraftstoffe startet 2021. Ab sofort zahlen die Verursacher des Klimawandels für die Klimafolgenanpassungen. Dazu müssen sie Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten kaufen.

Um die Kosten der Klimaschäden ausgleichen zu können fordert das Umweltbundesamt einen CO2-Preis von mind. 180 € pro Tonne, der bis zum Jahr 2030 auf mind. 205 €/Tonne steigt. Dieser Preis wurde in der „Methodenkonvention 3.0 des Umweltbundesamtes zur Ermittlung von Umweltkosten“ für die Schadenskosten des Treibhausgasausstoßes ermittelt.[1]

Für die Energiewirtschaft, die energieintensive Industrie und auch für den innereuropäischen Luftverkehr gilt bereits seit 2005 bzw. 2012 der europäische Emissionshandel. D ie entsprechenden Unternehmen müssen seitdem, f ür den durch sie verursachten Kohlendioxid-Ausstoß, Emissionsberechtigungen kaufen. Für die, in den Sektoren Verkehr und Gebäude verursachten Treibhausgasemissionen wurden die Kosten bisher "externalisiert" - das heißt nicht vom Verursacher sondern von den Steuerzahler*innen getragen.

Ab jetzt müssen auch die Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in den Handel bringen, Zertifikate kaufen. Wenn Unternehmen Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel verkaufen, benötigen sie für jede Tonne CO2, die die Stoffe im Verbrauch verursachen werden, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht.[2]

In der Einführungsphase werden die Emissionszertifikate zunächst zum Festpreis verkauft. Für die Dauer des Verkaufs beträgt der Festpreis pro Emissionszertifikat (pro Tonne CO2 )

1. im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021: 25 Euro,
2. im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022: 30 Euro,
3. im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023: 35 Euro,
4. im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024: 45 Euro,
5. im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025: 55 Euro.

Für das Jahr 2026 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt. Der Preis liegt also erstmal sehr viel niedriger als vom Bundesumweltamt berechnet.

Ungefähre Preissteigerungen für 2021 bezogen auf die wichtigsten fossilen Brennstoffe:

Benzin: 0,07 Euro pro Liter bzw. ca. 7 ct/L

Diesel: 0,079 Euro pro Liter bzw. ca. 8 ct/L

Heizöl: 0,079 Euro pro Liter ca. 8 ct/L

Erdgas: 0,006 Euro pro Kilowattstunde 0,6 ct/kWh // zwischen 0,5 und 0,6 ct/kWh

Flüssiggas: 3,85 ct/Liter

Was passiert mit den Einnahmen aus dem Zertifikatehandel? Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Förderung von Klimaschutzmaßnahmen

Durch Fördermaßnahmen und parallele Entlastungen soll es in Deutschland insgesamt nicht zu einer Mehrbelastung kommen, da die Einnahmen an die Bürger*innen zurückgegeben werden sollen. Beispielsweise will die Bundesregierung die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung vor allem für eine Entlastung bei der EEG-Umlage und damit der Strompreise einsetzen. Zudem sollen die Einnahmen in die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 fließen, z.B. für Fördermaßnahmen im Bereich Mobilität oder für energieeffiziente Gebäude.[3]

Wie funktioniert die CO2-Bepreisung in anderen europäischen Ländern: Beispiel Schweden

Schweden will bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden. Eine CO2-Steuer gibt es bereits seit 1991. Unternehmen sowie Privatpersonen zahlen in Schweden umgerechnet etwa 115 Euro Steuern je Tonne CO2.[4]



[1] https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/nationaler-emissionshandel-1684508

[2] https://www.bundestag.de/resource/blob/683734/f61787ece2dc044b67032515cbdb3be2/WD-8-114-19-pdf-data.pdf

[3] https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/co2-bepreisung-1673008

[4] https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/factsheet_co2-bepreisung_in_deutschland_2019_08_29.pdf