21 | 04 | 2021

Die neue BEG-Förderung für Sanierung und Bau

Die neue Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) löst die bestehenden Bundesprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energien in Gebäuden ab. In der BEG werden die bestehenden Programme (KfW und BAFA) zusammengefasst und die Antragstellung wird erleichtert. Die Einführung der BEG erfolgt schrittweise, siehe "zeitlicher Ablauf" unten. Mit der BEG sollen künftig noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gesetzt werden, um damit einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu leisten. Im Bereich Komplettsanierungen werden höhere Effizienzstandards eingeführt.

Die Förderung gliedert sich zukünftig nur noch in drei Teilprogramme:

  • Die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM),
  • die BEG Wohngebäude (BEG WG) und
  • die BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG)


Zeitlicher Ablauf

Die Umsetzung der neuen Bundesförderung ist am 02.01.2021 mit den Zuschüssen für Einzelmaßnahmen (Anlagentechnik und Gebäudehülle), die seitdem beim BAFA beantragt werden können, gestartet. Das KfW-Zuschussprogramm 430 für Einzelmaßnahmen und das BAFA-Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien" wurden damit eingestellt und von der BEG abgelöst.

Bis zum 30.06.2021 können Anträge für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden noch wie gewohnt für die entsprechenden Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren" bei der KfW gestellt werden.

Ab dem 01.07.2021 kann eine Kreditförderung für die BEG Einzelmaßnahmen sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG Wohngebäude (WG) und BEG Nicht-Wohngebäude (NWG)) bei der KfW beantragt werden.

Ab dem 01.01.2023 sollen die Zuschüsse für „Effizienzhäuser" (BEG Wohngebäude) und „Effizienzgebäude" (BEG Nichtwohngebäude) vom BAFA vergeben werden, so dass ab diesem Zeitpunkt alle Zuschussförderungen beim BAFA und alle Kreditförderungen bei der KfW verwaltet werden.

Hier  wird die neue Förderung in einem kurzen Video des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) erklärt.

Hier finden Sie den Förderwegweiser für Energieeffizienz des BMWI

Das BMWi beantwortet auf seiner Homepage eine Reihe von häufig gestellten Fragen zum BEG

Wenn Sie sich genauer informieren wollen, finden Sie hier „Schritt für Schritt Anleitungen“ und Verlinkungen zu den Förderrichtlinien für dir Antragstellung von Sanierungsmaßnahmen in Wohngebäuden:

BEG Einzelmaßnahmen
BEGWG – Vollsanierung auf Effizienzhausstandart

BEG WG – Neubau