15 | 01 | 2021

Fördermöglichkeiten für Hauseigentümer*innen – Darlehen, Zuschuss und steuerliche Förderung

Hier finden Sie einen Überblick über Zuschüsse, Steuervorteile und Darlehen vom Staat für Hauseigentümer*innen, die ihr Gebäude energetisch sanieren, die Heizungsanlage optimieren oder auf erneuerbare Energien umstellen wollen.

DIE BAFA-FÖRDERUNGEN WURDEN ZUM 02. JANUAR ANGEPASST - DIE FÖRDERUNG ERFOLGT NUN NACH DEM BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)

DIE KFW-FÖRDERUNGEN GELTEN IN BESTEHENDER FORM NOCH BIS 30.06.2021

AB DEM 01.07.2021 BIETET DIE KFW FÖRDER-PRODUKTE NACH DEM BEG AN

Wichtig zu beachten ist, dass alle Förderungen vor Beginn des Vorhabens beantragt werden müssen. Nur die steuerliche Förderung ist im Nachgang möglich.

Bitte beachten Sie, für die genauen Förderbedingungen, die Hinweise auf den Seiten der Fördergeber (KfW, BAFA, NBank)


STEUERLICHE FÖRDERUNG

Für bestimmte energetische Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum ist seit dem 01.01.2020 eine steuerliche Förderung möglich. Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind 20% der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig. Förderfähig sind Maßnahmen, die auch in bestehenden Programmen der Gebäudeförderung des Bundes (KfW und BAFA) als förderfähig eingestuft sind, z. B. Wärmedämmung, Erneuerung von Fenstern, Außentüren oder einer Heizungsanlage. Die Förderung erfolgt durch den Abzug von der Steuerschuld. Welche Maßnahmen steuerlich förderfähig sind und wie dies funktioniert können Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen einsehen: Bundes Ministerium der Finanzen - Steuerliche Förderung


EINZELMASSNAHMEN

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. Der Fördersatz beträgt 20% der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden u.a.:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Zur Förderung auf der Seite des BAFA

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.  

Bedingungen

  • Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE). Einen Energie-Effizienz-Experten in Ihrer Nähe finden Sie hier
  • Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto).
  • Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.

ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN MIT DER KFW

Die KfW bietet sowohl Zuschüsse, als auch Kredite für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Gefördert wird die Sanierung des Eigenheims zum KfW-Effizienzhaus oder die Sanierung durch effiziente Einzelmaßnahmen.

KfW 151/152 "Energieeffizient Sanieren -Kredit"

KfW 430 "Energieeffizient Sanieren -Zuschuss"

Im Zusammenhang mit diesen Programmen fördert die KfW auch die professionelle Baubegleitung mit 50% bis zu 4.000€. Mehr Informationen finden Sie hier: KfW - Baubegleitung


ENERGIEEFFIZIENTE NEUBAUTEN UND UMGEWIDMETE GEBÄUDE

Für Bau oder Ersterwerb eines neuen KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus gibt es über die KfW ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss. Das Förderprogramm 153 "Energieeffizient Bauen - Kredit" greift auch bei der Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude (zum Beispiel Scheunen) zu einem Wohngebäude.

Zum Förderprogramm bei der KfW:
KfW 153 "Energieeffizient Bauen -Kredit"

Im Zusammenhang mit diesen Programmen fördert die KfW auch die professionelle Baubegleitung mit 50% bis zu 4.000€. Mehr Informationen finden Sie hier: KfW - Baubegleitung


HEIZUNG – OPTIMIERUNG UND ERNEUERBARE ENERGIEN

In Bestandgebäuden gibt es Förderungen für die Optimierung der Heizungspumpe und die Umstellung auf erneuerbare Energien für die Heizung. Besonders hoch sind die Förderungen, wenn eine Ölheizung ersetzt wird.

Optimierung der Heizungspumpe mit BEG-Förderung

Im Förderprogramm BEG wird der Ersatz von Heizungspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulischen Abgleich am Heizsystem gefördert. Die Förderung kann über das BAFA beantragt werden.

Zum Förderprogramm auf der Seite des BAFA

BEG-Förderung von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.

  • Solarthermieanlage – 30%*
  • Wärmepumpenanlage – 35%*
  • Biomasseanlage – 35%*
  • Biomasseanlage, besonders emissionsarm – 40%*
  • Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybride) – 35%*
  • Gas-Hybridheizung –30%*
  • Gasbrennwert-Heizungen (Renewable-Ready) – 20%*
  • Wärmeübergabestationen eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mind. 25% – 30%*
  • Wärmeübergabestationen eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mind. 55% – 30%*

*der förderfähigen Kosten

Zur BEG-Förderung auf der Seite des BAFA


Ersetzung einer Ölheizung

Wird eine Ölheizung durch eine förderfähige Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpe, EE-Hybrid oder Wärmeübergabestation eines Netzes (EE-Anteil 25 oder 55 Prozent) ersetzt, erhöht sich der gewährte Fördersatz um 10 Prozentpunkte. Mitgefördert werden hierbei auch die Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen.

Von der KfW gibt es einen Ergänzungskredit (Programmnummer 167 "Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit), der zu den oben genannten Maßnahmen passt.


Bedingungen für die BEG-Förderungen

  • Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE). Einen Energie-Effizienz-Experten finden Sie hier
  • Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto).
  • Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.
 

Brennstoffzellen

Private Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhäusern können von der KfW eine Förderung für Brennstoffzellensysteme bekommen. Über das Programm 433 "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle" wird ein Investitionszuschuss gewährt.

Zum Förderprogramm auf der Seite der KfW:
KfW 433 "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle"

 

PHOTOVOLTAIKANLAGEN UND BATTERIESPEICHER

Photovoltaik

Die KfW fördert mit dem Programm 270 "Erneuerbare Energie - Standard"die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Ab dem 01.12.2020 können mit diesem Programm auch gebrauchte Anlagen gefördert werden.

Zu den Förderprogrammen auf der Seite der KfW:
KfW 270 "Erneuerbare Energie - Standard"


Batteriespeicher

Das Land Niedersachsen hat ein Förderprogramm für Batteriespeicher aufgelegt. Die Zuschussförderung von bis zu 40 Prozent der Netto-Investitionskosten eines Batteriespeichers gilt in Verbindung mit dem Neu- oder Ausbau von PV-Anlagen (mindesten 4 kWp). Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger können neben natürlichen Personen auch Unternehmen, juristische Personen, Kommunen und viele weitere sein.

Zusätzlich zu der Förderung können Boni gewährt werden für E- Ladepunkte, PV-Anlagenüber 10 kWp und die Überdachung von Parkflächen bzw. sonstigen baulichen Anlagen mit aufgeständerten PV-Anlagen.

Das Förderprogramm ist befristet, Anträge können bis 30.9.2022 gestellt werden.

Zum Förderprogramm auf der Internetseite der NBank.