10 | 01 | 2020

Sanierung - Förderung "Jung saniert Alt"

Die Klimaschutzleitstelle (KSL) fördert Sanierungsvorhaben junger Menschen (unter 40 Jahre), die ihre alten Häuser oder Höfe energetisch fit machen wollen. Denn rund 85% des Energieverbrauchs der Haushalte werden für Heizung und Warmwasser benötigt. Hier besteht also ein großes Einsparpotenzial, sowohl bei den Treibhausgasemissionen, wie auch bei den Kosten. Durch Dämmung, Heizungs- und Fenstertausch lässt sich viel bewirken.

Gefördert werden Maßnahmen, die die Vorgaben entsprechend der Richtlinie für energetische Sanierungen erfüllen. Diese werden mit 4.000 € pro Antragsteller*in bezuschusst, enthalten ist immer eine Sanierungserstberatung. Mit der „Jung saniert Alt“-Förderung möchte die KSL auch grade junge Familien, bei denen oft die finanziellen Mittel knapp sind, bei Sanierungsvorhaben unterstützen. Zusätzlich zu der „Jung saniert Alt“-Förderung berät die KSL auch über weitere Fördermittel.

Was gefördert wird, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wer sich bewerben kann erfahren Sie untenstehend. Die Richtlinie zu Download finden Sie hier.

Das Antragsformular wird am 14.02.2020 um 16:00 Uhr hier online gestellt. Die ersten 20 Antragsteller, die die Bedingungen erfüllen erhalten eine Zusage ("Windhundprinzip").

                                                Antrag auf Förderung



Das wird gefördert:
  • Eine Sanierungserstberatung durch einen Energieberater.
  • Zuschüsse zu ausgewählten energetischen Sanierungsmaßnahmen, die im Rahmen der Erstberatung für das Gebäude empfohlen wurden.
  • Die Fördersumme beträgt 4.000 € pro Antragsteller*in.
  • Gefördert werden nur Maßnahmen mit erneuerbaren Energien und natürlichen Baustoffen.

Diese Voraussetzungen muss das Gebäude erfüllen:

  • Das Gebäude ist vor dem 01.01.1979 gebaut und liegt innerhalb des Landkreises Lüchow-Dannenberg.
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
  • Sie sind Eigentümer*in des Gebäudes und nutzen dieses als Hauptwohnsitz.
  • Sie sind nach dem 01.01.1980 geboren.
  • Bei Eigentumsgemeinschaften stellt einer der Einzeleigentümer einen Antrag (siehe Richtlinie 3.2.)
  • Bei Hofgemeinschaften übernimmt eine Person, die dort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, die Antragstellung.

Diese Unterlagen müssen Sie mit dem Antrag auf Erstberatung einreichen:

  • Scan oder Kopie des Personaluasweises
  • Scan oder Kopie des aktuellen Grundbucheintrags

Verfahren und Auswahl:

Am Freitag, dem 14.02.2020 um 16:00 Uhr wird das Antragsformular „Antrag zur Sanierungs-Erstberatung“ auf hier auf der Website des Klimapaktes (https://klimapakt.org) zum Download bereitgestellt.

Den Zuschlag erhalten die ersten 20 Antragsteller*innen, die das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an klimaschutz@luechow-dannenberg.de senden und die Förderbedingungen erfüllen.

Nach ca. 3 Wochen erfahren Sie, ob Sie eine Förderzusage bekommen.

Zeitlicher Ablauf:

  • 14.02.2020: Antrag auf Sanierungserstberatung
  • Ca. 3 Wochen später: Benachrichtigung der ausgewählten Antragsteller
  • Nach Zugang der Förderzusage: Sanierungs-Erstberatung mit einem Energieberater
  • Bis spätestens 31.08.2020: Einreichung des Antrags „Ausgewählte Sanierungsmaßnahme“ basierend auf dem Bericht der Erstberatung.
  • Nach Einreichung: Prüfung des Antrags „Ausgewählte Sanierungsmaßnahme“ durch die KSL und Zugang des Zuwendungsbescheides.
  • Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides: Auftragsvergabe und Beginn der Sanierungsmaßnahme
  • Im Anschluss: Vorlage des Verwendungsnachweises bei der KSL und Auszahlung der Förderung. Dies muss innerhalb eines Jahres nach Genehmigung der ausgewählten Sanierungsmaßnahme abgeschlossen sein.

Richtlinie zum Download

Fotos